18. Hl. Nepomuk auf der Mauth
Die Flurdenkmäler der Gemeinde Hohenwarth-Mühlbach Mühlbach
Zur Geschichte des Bildstockes
Standort: An der Ortsgrenze auf der Straße zwischen Mühlbach und Hohenwarth 48°30,92’ nördl.Br. 15°48,42’ östl.L. Beschreibung: Barocker Sockel mit figuralem Aufsatz Maße: Sockel: Höhe: 130cm; Gesamthöhe: ca. 300cm Entstehungszeit: 1733
Inschrift am Sockel gegen Süden:
D:I:N:M: P:F:H: P:A:A:P:G:P: M: H:E:D: 1733
das E könnte auch als F zu lesen sein
Die Statue des Helfers in durch Hochwasser hervorgerufenen Gefahren steht am Rittsteig fern von jedem Bache – ein Umstand, der zumindest bemerkenswert ist. Der Rittsteig folgt vom Mautkreuz in nördlicher Richtung der Grenze zwischen Hohenwarth und Mühlbach und überquert hier die ebenfalls alte Straßenverbindung der beiden Ortschaften. Beim Ordnen des Hohenwarthe Pfarrarchives gerieten mir lateinische Briefe in die Hände, in denen Bemerkenswertes zur Geschichte dieses Flurdenkmales gelesen werden kann: Im Juni 1733 beschwert sich der Hohenwarther Pfarrer Georg Nuckh (1720-1756 Pfarrer) bei seinem Amtskollegen von Mühlbach Adrian Adrianus (1726-1738 Pfarrer), daß dieser eine Nepomuk-Statue auf einem Hohenwarther Grundstück errichtet habe. Das sei zwar publicae Venerationis c[aus]a .. privata intentione alles durchaus achtbar und verständlich, aber heimlich (clam) und unter Verletzung der geistlichen Jurisdiktion des zuständigen Pfarrers geschehen. Es sei deshalb iniuste. Das Schreiben endet mit einem formellen Protest, den Pfarrer Nuckh im Namen seiner Passauer Obrigkeit ausspricht. Als Bekräftigung liegt auch ein Schreiben vor, in dem die eben geschilderten lokalen und rechtlichen Umstände nicht nur vom Verwalter (Rendschreiber) zu Unter Dürnbach, sondern auch von Richter und beyständt zu Hochenwarth bestätigt werden. Am 12. 7. 1733 hat Pfarrer Nuckh ein Schreiben seines Mühlbacher Amtskollegen Pfarrer Adrian Andrianus in Händen, in dem um Verständnis und Entschuldigung gebeten wird. Der Bitte um Annahme der Entschuldigung wird nachgekommen. Die Statue sei doch wohl nicht mit der Absicht, die Rechte des Nachbarn zu verletzen, aufgestellt worden – wegen des Anscheines, es könne hier persönliche Animosität vorliegen, hätte der Protest erfolgen müssen. Nuckh als beschuldigter, kluger Mann – zumal in Gesetzen, Wissenschaften und in der Geschichte genügend erfahren – müsse sehr wohl zwischen Person und Sache unterscheiden. Dem Mitmenschen sei man durchaus freundschaftlich gesinnt, in der Sache höre sich das aber auf. Die brüderliche Liebe, die gute Nachbarschaft sei also nun wiederhergestellt und man wolle nun so verbleiben. Der leicht drohende Unterton unterbleibt aber auch unter Amtsbrüdern nicht: Das abschließende qui hactenus vixi sei mit „bisher war unsere Nachbarschaft ja in Ordnung“ wiedergegeben. Damit kann die Übetragung der Inschrift vorgeschlagen werden:
D:I:N:M: P:F:H: P:A:A:P:G:P:M: H:E:D: 1733
Divus Johannes NepoMucenus (die Bedeutung der 2. Zeile könnte den 4. Fall erfordern) poni fecit/fecerunt Herr Pater Adrian Adrianus Parochus Gösing Parochus Mühlbach Herr Engl Dominus diese Jahreszahl würde durchaus auf die gräfliche Familie Engl als Errichter hinweisen
1987 wurde das Standbild in vorbildlicher Weise renoviert.